Copyright by
Service & Solution GmbH & Co KG
Webpage & Design by
www.creaunion.de
Verantwortlich für den Inhalt
Service & Solutions GmbH & Co. KG
Am Hoppenhof 32
33104 Paderborn
Telefon +49 (0) 5251-6989-0
Telefax +49 (0) 5251-6989-498
E-Mail info@ssolution24.de
Geschäftsführerin Daniela Ptak
Registergericht Amtsgericht Paderborn
Handelsregister: HRA 5020
Rechtliche Hinweise
Wir übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichungen auf dieser Website. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden und Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, sind ausgeschlossen.
Für den Inhalt externer Seiten, zu denen Links aus unserem Webauftritt führen, übernehmen wir keine Verantwortung.
Copyright Service & Solutions GmbH & Co. KG. Alle Reche vorbehalten.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Service & Solution GmbH 1. Gegenstand und Definitionen 1.1 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Erbringung und Nutzung von Auftragsleistungen der zwischen Service & Solution GmbH und ihren Kunden geschlossenen Verträge. 1.2 Die vertraglichen Leistungen der Service & Solution GmbH umfassen das auditive Marketing & Branding, Audiomarketing Produkte für den Consumer und Business Bereich. 2. Leistungspflichten Service & Solution GmbH Die von Service & Solution GmbH zur erbringenden Auftragsleistungen sind modular aufgebaut. Für den Leistungsumfang, die Leistungszeiten und den Leistungsort sind die Leistungsbeschreibungen des dem Auftrag zugrunde liegenden Angebots maßgebend. 2.1 Soweit Service & Solution GmbH mit der Konzeption, Entwicklung oder Ausarbeitung beauftragt ist, gilt für die vertragliche Leistungserbringung das Folgende: Service & Solution GmbH erbringt die unter 1.2 beschriebenen Leistungen und überlaesst ihren Kunden diese zur Nutzung. Service & Solution GmbH wird – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben beruecksichtigen, die sich z.B. aus dem Bereich des Corporate Design des Kunden ergeben und wird für eine hohe gestalterische Qualität sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen berücksichtigen. Service & Solution GmbH behält sich das Recht auf die freie Gestaltung bei der technischen und kreativen Ausführung vor. Sofern eine Entwurfsphase bzw. Layout-Phase vereinbart wurde uebernimmt Service & Solution GmbH nach der diesbezüglichen Präsentation die weitere Entwicklung bzw. Umsetzung der vereinbarten Leistungen und überlaesst das ausgearbeitete Ergebnis samt der produzierten Werke dem Kunden für eine vorher bestimmte Nutzung nach gesonderter Vereinbarung für seine geschaeftliche Taetigkeit auf einem Datenträger in vorher vereinbarter Stueckzahl oder auf dem Weg des Datentransfers ueber das Internet. Service & Solution GmbH ist berechtigt, fuer die Ausarbeitung der mit überlassenen Werke weitere Leistungserbringer zu beauftragen. 2.2 Soweit Service & Solution GmbH zur Beratung - auch parallel zur Konzeption, Entwicklung und Ausarbeitung - beauftragt wird, gilt für die vertragliche Leistungserbringung das Folgende: Service & Solution GmbH erbringt die unter 1.2 beschriebenen Leistungen in beratender Funktion. Bei der Beratung wird Service & Solution GmbH beruecksichtigen, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde verfolgt. Über Vor- und Nachteile funktionaler Merkmale wird Service & Solution GmbH den Kunden ebenso unterrichten wie ueber allgemeine Erkenntnisse. Branchenspezifische Kenntnisse werden von Service & Solution GmbH nicht erwartet. Service & Solution GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des akustischen Designs zaehlen. 3. Mitwirkungspflichten Kunde 3.1 Der Kunde ist auch im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Auftragsleistungen verpflichtet. Der Kunde stellt Service & Solution GmbH insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfuegung, die für eine Durchführung der Auftraege notwendig sind. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Praesentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmaeßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkuenften abstellen, die bevollmaechtigt sind, alle notwendigen oder zweckmaeßigen Entscheidungen zu treffen. 3.2 Sofern Service & Solution GmbH dem Kunden Vorschlaege, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfuegung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Pruefung vornehmen. Beanstandungen und Aenderungswünsche wird der Kunde Service & Solution GmbH jeweils unverzueglich mitteilen. 3.3 Nach Leistungserbringung oder einer Teilleistung und Zugang beim Kunden ist dieser verpflichtet, Service & Solution GmbH innerhalb einer Frist von vier Tagen schriftlich mitzuteilen, ob die Leistung oder die Teilleistung als vertragsgemaeße Leistung einschränkungslos angenommen wird. Unterbleibt die Mitteilung, dann gilt die Leistung oder Teilleistung als einschraenkungslos angenommen. Sollte Service & Solution GmbH ein Pflichtenheft erstellt haben, das die vertraglichen Leistungen definiert, wird der Kunde das Pflichtenheft durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen. Sollte Service & Solution GmbH stattdessen oder daraufhin ein Konzept erstellt haben, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen. Sollte Service & Solution GmbH eine Grundversion oder einen Entwurf haben, wird der Kunde die Grundversion oder den Entwurf durch Erklaerung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen. Im Übrigen wird der Kunde die Leistung durch Erklaerung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen. 3.4 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung oder Teilleistung wegen Nichtgefallens gegenüber Service & Solution GmbH nicht verweigern. 3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine regelmaeßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen. Service & Solution GmbH haftet nicht für Virusschäden, die durch entsprechende Software haetten abgewehrt werden können. 4. Preise und Rechnungsstellung 4.1 Alle Preise verstehen sich zuzueglich der aktuell gueltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit in Hoehe von 19 % zu zahlen. Irrtümer, Druckfehler, Preisaenderungen werden vorbehalten. Alle Angebote sind freibleibend, und gelten hoechstens 21 Tage. 4.2 Aufgrund der im Vorfeld eines Projektes nicht ganz exakt vorhersehbaren notwendigen Leistungsaufwand unterliegen alle Angebotskalkulationen bzw. Aufwandsabschaetzungen einer kalkulatorische Schwankungsbandbreite von + 20% des ganzheitlichen Auftragswertes. 4.3 Alle genannten Preise beruhen auf einer Produktionskalkulation die von einem Projekt ausgeht. Anfallende Sprecher- und/oder Gesangskosten (je Layout- und Finalisierungsphase) werden zusätzlich nicht in Rechnung gestellt. Sofern zusätzliche Buyout-Lizenzen für Sprach und/oder Gesangsaufnahmen der jeweilig eingesetzten Stimmen anfallen, werden diese zusaetzlich in Rechnung gestellt. 4.4 Nach Auftragsabschluss wird Service & Solution GmbH dem Kunden eine Schlussrechnung stellen. Service & Solution GmbH ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abstaenden Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Hoehe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen der Service & Solution GmbH. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung faellig. 5. Rechte an den akustischen Leistungserbringungen und/oder Audio-Produktionen Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den klanglichen Leistungen und Sound-Designs um von Service & Solution GmbH und ihren Leistungserbringern hergestellte urheberrechtliche Werke handelt. Die Rechte an allen sonstigen Elementen, insbesondere die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten und Konzeptionen, stehen ebenfalls Service & Solution GmbH zu. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von Service & Solution GmbH oder der Leistungserbringer dienende Merkmale duerfen nicht entfernt oder veraendert werden. 6. Nutzungsrechte des Kunden an den akustischen Leistungserbringungen und/oder Audio-Produktionen 6.1 Service & Solution GmbH räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht an den klanglichen Leistungen und Sound-Designs ein, dessen gegenstaendliche, rauumliche und zeitliche Beschränkungen nach einer gesonderten Rechtseinraeumung zwischen Service & Solution GmbH und dem Kunden bestimmt werden. Erfolgt keine gesonderte Rechtseinräumung gewaehrt Service & Solution GmbH dem Kunden ein Nutzungsrecht für 3 Jahre, begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland. Die Nutzungsberechtigung beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden. Die Verlängerung der Nutzungsperiode hat keinen Einfluss auf die oertlichen und gegenstaendlichen Beschraenkungen. Ab der zweiten Nutzungsperiode zahlt der für seine Nutzungsberechtigung an Service & Solution GmbH ein jaehrliches Nutzungs-Honorar (Buyout) in Höhe von 25% des ganzheitlichen ursprünglichen Projekt-Auftragsvolumens. Das Nutzungs-Honorar ist 14 Tage nach Beginn der Nutzungsperiode faellig. 6.2 Ohne eine ausdrückliche Zustimmung kann der Kunde die ueberlassenen Sound-Designs nicht an Dritte zur Nutzung weitergeben, nicht umgestalten und/oder bearbeiten, 6.3 Eine gegenstaendliche, raeumliche und zeitliche Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf der gesonderten Vereinbarung zwischen Service & Solution GmbH und dem Kunden. 6.4 Wuenscht der Kunde die gelieferten Leistungen nach eigenem Ermessen zu bearbeiten, zu veraendern oder in veraenderter Form unter Ausschluss von Service & Solution GmbH zu verwerten, wird er darueber eine einvernehmliche Regelung mit der Service & Solution GmbH treffen. 6.5 Die Parteien beabsichtigen grundsaetzlich keine GEMA-pflichtigen Titel zu verwenden. Sofern GEMA-Titel verwendet werden liegt die Pflicht zur GEMA-Meldung und zur Zahlung der evtl. GEMA-Gebühren beim Kunden. 6.6 Service & Solution GmbH ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulaessigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde ist verpflichtet, Service & Solution GmbH die zur Überpruefung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfuegung zu stellen. 7. Regelung für kostenlose Ruecksendung 7.1 Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein, so kann er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Leistung diese problemlos zuruecksenden. Ueber sein Rueckgaberecht wird er im Anschluss an diese Bestimmungen gesondert belehrt. Die Ruecksendung ist kostenlos. Elektronisch versandte Datenfiles sind davon ausgenommen. Kein Rueckgaberecht besteht für Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die Beduerfnisse zugeschnitten sind. Rueckgabebelehrung Rueckgaberecht: Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein, gilt das nachfolgende Rueckgaberecht: Der Kunde kann die erhaltene Waren ohne Angabe von Gruenden innerhalb von 2 Wochen durch Ruecksendung der Ware zurueckgeben. Die Frist beginnt fruehestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht Packetversandt fähigen Waren kann die Rueckgabe auch durch Ruecknahme verlangen in Textform, also per Brief, Fax oder Email erklaert werden. Zur Wahrung der Frist genuegt die rechtzeitige Absendung der Waren oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Ruecksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Ruecksendung oder das Ruecknahmeverlangen hat zu Erfolgen an: Service & Solution GmbH, Am Hoppenhof 32, 33104 Paderborn, 05251768980, info@ssolution24.com Rueckgabefolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Pruefung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen waere – zurueckzufuehren ist. Im Uebrigen können sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Kunde die Ware nicht wie ein Eigentuemer in Gebrauch nimmt und alles unterlaesst, was deren Wert beeintraechtigt. Das Rueckgaberecht ist bei elektronisch versandter Sorgfalt unter Datenfiles geschlossen. Bei Software- oder Audioaufzeichnungen auf Datentraegern ist Rueckgabe nur moeglich, wenn die Software noch versiegelt ist. Kein Rueckgaberecht besteht auch für Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig für die Beduerfnisse eines Kunden zugeschnitten sind. 8. Haftung und Gewaehrleistung 8.1 Service & Solution GmbH übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder zugesicherte Eigenschaften betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfuellungsgehilfen der Service & Solution GmbH. 8.2 Sollten Dritte Service & Solution GmbH wegen moeglicher Rechtesverstöße vom Kunden überlassener Inhalte in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Service & Solution GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und Service & Solution GmbH die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der moeglichen Rechtsverletzung entstehen. 8.3 Für die Gewaehrleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, wenn der Kunde Unternehmer ist. Fuer Kunden, die Verbraucher sind, gilt eine Gewaehrleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprueche und eine Gewaehrleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewaehrleistungsansprueche. 9. Allgemeine Bestimmungen 9.1 Ein Fertigstellungstermin ist für Service & Solution GmbH unverbindlich, sofern er aus Gruenden nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder ueberwiegend zu verantworten hat. 9.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Service & Solution GmbH die Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhaeltnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. 9.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchfuehrung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 9.4 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie diesen Bedingungen zuwiderlaufen. 9.5 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 HGB und wird der Vertrag für den Geschaeftsbetrieb des Kunden oder hat der Kunde keinen staendigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Service & Solution GmbH. 9.6 Nebenabreden, Aenderungen oder Ergänzungen beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gueltigkeit insgesamt hiervon nicht beruehrt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit dem Vertrag verfolgten Ziel am naechsten kommt. Stand: 01.01.2007
| Metro | |
| Walmart | |
| Milram | |
| Douglas |
15. December 2006 - PartnerHier finden Sie unsere aktuellsten News über uns und unsere Kooperationspartner. Einen ganzspeziellen Partner möchten wir Ihnen hier gleich vorstellen. mehr... |
|